Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsprogramme
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geschäftsbedingungen. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) regeln die Bereitstellung der Schulungsleistungen (die „Schulungsleistungen“), die von B.E.S.T. Fluidsysteme GmbH (zusammenfassend „Vertriebshändler“) für den Benutzer oder Empfänger der Schulungsleistungen (einzeln und gemeinsam der „Benutzer“) erbracht werden. Jegliche Antwort oder Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen durch den Benutzer, die abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen enthält, wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, der Vertriebshändler hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Versäumnis des Vertriebshändlers, Einwände gegen Bestimmungen in einer Mitteilung des Benutzers zu erheben, gilt nicht als Verzicht auf die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen.
- Gewährleistung.
(a) Die Schulungsleistungen werden professionell und fachmännisch erbracht. Die Rechtsmittel des Benutzers beschränken sich auf die Rückerstattung der für diese Schulungsleistungen gezahlten Gebühren.
(b) ES WIRD AUSDRÜCKLICH VEREINBART, DASS DIESE GEWÄHRLEISTUNG ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGEN GILT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. - Freistellung von Ansprüchen. Der Benutzer verzichtet hiermit gegenüber dem Vertriebshändler und der Swagelok Company auf jegliche Haftungsansprüche und alle Klagegründe gegen den Vertriebshändler und Swagelok Company, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personenschäden, Sachschäden oder widerrechtliche Tötung, die sich aus der Teilnahme an den Schulungsleistungen oder damit zusammenhängenden Aktivitäten ergeben, unabhängig davon, wann oder wie sie auftreten, und unabhängig von jeglichem Verschulden. Der Benutzer bestätigt, versteht und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme des Benutzers an den Schulungsleistungen und versteht, dass die Schulungsleistungen Risiken bergen
- Intellektuelles Eigentum. Das gesamte in den Schulungsmaterialien enthaltene geistige Eigentum, das dem Benutzer als Teil der Schulungsleistungen zur Verfügung gestellt wird, bleibt ausschließliches Eigentum der Swagelok Company und darf Dritten nicht offengelegt werden oder als Grundlage dienen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Swagelok Company vor. Der Vertriebshändler gewährt dem Benutzer hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Schulungsmaterialien ausschließlich für den internen Geschäftsgebrauch des Benutzers.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht. Die Gesetze des US-Staats Ohio regeln die Auslegung der Bedingungen und aller Ansprüche oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder den Schulungsleistungen. Diese Gesetze schließen Kollisionsnormen und das UN-Kaufrecht aus. Alle Klagen oder Verfahren im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden vor einem Gericht des Staates oder Bundesbezirks Northern District of Ohio mit Sitz in dieser Gerichtsbarkeit verhandelt; jedoch mit der Maßgabe, dass eine solche Klage nach Ermessen des Vertriebshändlers an einem anderen vom Vertriebshändler bestimmten Ort verhandelt werden kann, sofern dies erforderlich ist, um die Zuständigkeit gegenüber Dritten zu erlangen und den Streit in einer Klage zu konsolidieren. Der Benutzer erklärt sich hiermit einverstanden, in einem solchen Verfahren zu erscheinen, stimmt der Zuständigkeit solcher Gerichte zu und verzichtet auf jegliche Einwände, die er in Bezug auf den Gerichtsstand in einem solchen Gericht haben könnte.
- KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE EIGNUNG FÜR DEN ZWECK DES EIGENTÜMERS. DAS SWAGELOK®-SCHULUNGSPROGRAMM, SEINE INHALT UND MATERIALIEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE SWAGELOK COMPANY UND SEINE AUTORISIERTEN VERTRIEBSHÄNDLER ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS DIE ÜBER DIE SWAGELOK® SCHULUNG, DIE WEBSITE, AUF DER DIE SCHULUNG GEHOSTET WIRD, ODER DER INHALT DER SCHULUNG ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN FÜR DIE ZWECKE ODER ANWENDUNGEN DES EIGENTÜMERS RICHTIG ODER VOLLSTÄNDIG SIND.
- AUSSCHLUSS VON INDIREKTEN SCHÄDEN. WEDER DER VERTRIEBSHÄNDLER NOCH DER EIGENTÜMER ODER IHRE JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN NOCH EINER DER JEWEILIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, VERTRETER, MITARBEITER ODER LIEFERANTEN HAFTEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, STRAFBAREN, EXEMPLARISCHEN, FOLGE-, ZUFÄLLIGEN ODER BESONDEREN VERLUST ODER SCHADEN, DER IN IRGENDEINER WEISE AUS DER DURCHFÜHRUNG DER SWAGELOK®-SCHULUNG ENTSTEHT, GLEICHGÜLTIG, OB DIESE HAFTUNG AUS EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG ENTSTEHT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHEN VERLUST VON EINKOMMEN ODER GEWINN, ERWARTETE EINSPARUNGEN, FIRMENWERT ODER SCHÄDIGUNG DES RUFS, GESCHÄFTSCHANCEN, BESCHÄDIGUNG VON DATEN, NUTZUNG ODER CHANCEN, FINANZIERUNGS- ODER BÜRGSCHAFTSKAPAZITÄT, VERLUST VON PRODUKT ODER PRODUKTION ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DIE GESAMTHAFTUNG DES VERTRIEBSHÄNDLERS UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE DEREN JEWEILIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, VERTRETERN UND MITARBEITERN FÜR ALLE ANSPRÜCHE, VERLUSTE, AUSGABEN, HAFTUNGEN, SCHÄDEN UND SONSTIGEN KOSTEN, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DEM PROJEKT ODER DER DURCHFÜHRUNG DER SWAGELOK®-SCHULUNG ENTSTEHEN, 100 % (HUNDERT PROZENT) DER GEBÜHREN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN NICHT ÜBERSTEIGEN, DIE DER EIGENTÜMER DEM VERTRIEBSHÄNDLER FÜR DIE SWAGELOK®-SCHULUNG GEZAHLT HAT ODER ZU ZAHLEN VERPFLICHTET IST.
- Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Originalversion dieser Richtlinie und einer Übersetzung hat die englische Version Vorrang.
- Bezug zur Policy SI-00817 Rev. E.